Aktuelle Einschränkungen

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Aktuelle Einschränkungen am Rothaarsteig

Aufgrund von verschiedenen Umständen kann es immer mal zu Sperrungen, Umleitungen oder Einschränkungen entlang des Rothaarsteig kommen. Die uns bekannten, aktuellen Informationen sind hier zusammengefasst. Falls du auf ein Hindernis stößt, was hier noch nicht erwähnt ist, teile uns dies gerne in einer Mail an info@rothaarsteig.de mit. 

Holzerntemaßnahmen - Wichtiger Hinweis!

Die Forstämter am Rothaarsteig weisen darauf hin, dass es aufgrund der Borkenkäfer-Problematik und der damit verbundenen, notwendigen Holzerntemaßnahmen in den Wäldern immer wieder zu kurzfristigen Sperrungen von Wanderwegen kommen kann. Das Betreten gesperrter Wege ist verboten und lebensgefährlich! Wir bitten dich, die Sperrungen zu beachten und diese Wege nicht zu betreten.
Weitere Informationen über das Verhalten im Wald findest du auch unter: https://www.wald-und-holz.nrw.de/wald-erleben/verhalten-im-wald  
Wir weisen darauf hin, dass der Wegezustand aufgrund der notwendigen Holzerntemaßnahmen teilweise etwas in Mitleidenschaft gezogen sein kann.

Konkrete Einschränkungen sind derzeit in folgenden Bereichen bekannt: 

  • 07.11 Komplette Sperrung zwischen Lahnquelle und Haincher Höhe
    Wegen einer Jagd ist der Rothaarsteig am 07.11 bis 13:00 Uhr zwischen Lahnquelle und Haincher Höhe komplett gesperrt. Aufgrund der Größe der Jagd sind auch die umliegenden Wege Betroffen und es kann leider keine Umleitung eingerichtet werden. Nach 13:00 Uhr kann der Bereich wieder gefahrenlos passiert werden. Auf der 8-Etappen-Variante ist Etappe 7 (von der Lahnquelle nach Wilgersdorf) betroffen. Bei sechs Etappen ist Etappe 5 (von Lützel zur Haincher Höhe) betroffen.
  • 13.11 Umleitung zwischen Lützel und Benfe
    Am 13.11 muss der Rothaarsteig zwischen Lützel und Benfe umgeleitet werden. Eine Umleitung ist gut sichtbar ausgeschildert. Bei der 8-Etappen-Variante betrifft dies die Etappe 6 (von Lützel zur Lahnquelle). Wenn du den Rothaarsteig in 6 Etappen wanderst handelt es sich um Etappe 5 (von Lützel zur Haincher Höhe).

Vermeidung von Waldbränden
Zur Vermeidung von Waldbränden bitten wir dich die nachfolgenden Regeln zu beachten! 

  • Halte dich an das gesetzliche Rauchverbot im Wald - es gilt im Frühling, Sommer und Herbst, genauer: von 1. März bis zum 31. Oktober.
  • Beachte das Verbot offenen Feuers im Wald und im Abstand von 100 Metern zum Wald.
  • Nimm Glas mit aus dem Wald - Der Brennglaseffekt kann Waldbrände auslösen.

Wenn es (zu) spät ist:

  • Lösche kleine Entstehungsbrände, wenn es gefahrlos möglich ist. Überprüfe die Stelle ggf. sorgfältig.
  • Melde Brände über die "112".
  • Verlasse den Gefahrenort auf kürzestem Weg.

Der Wald dankt es dir!